Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt Jörg Krause
Ich darf mich Ihnen vorstellen.
Geboren 1960. Nach der Grundschulzeit in Lilienthal b. Bremen und dem Abitur am Alten Gymnasium zu Bremen – seinerzeit noch Dechanatstrasse - , dem Studium der Rechtswisssenschaften in Bremen ( mit Gasthörerschaften in Hamburg und Kiel ), diversen Praktika bei bremischen Gerichten und der Anwaltskanzlei Brieske & Fischer, Bremen, führte meine anwaltliche Tätigkeit mich
1987 – 1989 über eine Allgemeinkanzlei in Lilienthal,
1989 - 1992 die Kanzlei Wutzke & Förster, Fachanwälte für Insolvenzrecht,
1992 zur Gründung meiner eigenen Kanzlei in Bremen, Hollerallee.
Zu diesem Zeitpunkt bereits prägten sich meine überregionalen Tätigkeitsschwerpunkte im Gesellschafts-, Handels – Steuerrecht sowie dem Bau – und Architektenrecht. Es folgte
1994 zusätzlich die Gründung der M & K Steuerberatungsgesellschaft
mbH gemeinsam mit Frau Steuerberaterin Ursula Montforts, deren Gesellschafter- Geschäftsführer ich langjährig war.
1999 wurde ich Gründungssozius der Societät Krause & Finke, Lilienthal, und setzte meine Spezialisierung in den genannten Bereichen unter Dokumentation durch Fachanwaltschaften, umfangreichen weiteren Fortbildungen und durch Befassung mit überregionalen Mandaten fort.
Seit
September 2012 betreibe ich nunmehr meine Kanzlei KRAUSE.Rechtsanwalt mit dem
Standort in Bremen, nachdem die Societät Krause & Finke in 2012
aufgelöst wurde,
und trat im Herbst 2017 in die Bürogmeinschaft Wunderlich, Hess, Behrens & Lorenzen ein.
Nach wie vor bin ich mit beratenden und forensischen Mandaten aus meinen dargestellten Tätigkeitsfeldern und – auch überregionalen – Mandaten und Mandanten u.a aus den Bereichen
- ( Hoch- ) Bauwirtschaft
- Krankenhauswirtschaft
- Energieversorgung
- Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften
- Insolvenzverwaltungen
- Leistungserbringer gem. § 95 SGB V
- Gesellschafter und Geschäftsführer von KMUen
- Überregionale Versicherungswirtschaft
befasst.
Die Führung und Begleitung von Rechtsmittelverfahren bis hin zu den Bundesgerichten ( vor dem BGH nur durch dort zugelassene Anwälte ) in der Zivil-, Verwaltungs - und Steuergerichtsbarkeit und auch die Formulierung von rechtsgrundsätzlichen Fragen hatte und hat für mich immer eine Bedeutung.